Allgemeine Geschäftsbedingungen – FassadenEngel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Detaillierte Informationen zu den Grundlagen unserer Zusammenarbeit, den angebotenen Dienstleistungen und Ihren Rechten als Kunde. Diese Bedingungen sind für alle unsere Angebote, Dienstleistungen und Verträge bindend.

Wir empfehlen Ihnen, sich diese Bedingungen sorgfältig durchzulesen, um ein umfassendes Verständnis unserer Geschäftsbeziehung zu erhalten.

Bei weiteren Fragen oder für zusätzliche Klärungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

1. Geltungsbereich, Änderungen

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen FassadenEngel, Inhaber Joachim Gehrke e.K., Reideburger Straße 46, 06116  Halle (Saale), (nachfolgend „FassadenEngel“) und dem Kunden in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2. Sollte eine der nachfolgenden Bestimmungen vom jeweiligen Angebot abweichen, hat das Angebot stets Vorrang.

2. Leistungen, Vertragsschluss

2.1. FassadenEngel bietet diverse Leistungen im Bereich der Fassadenreinigung bzw. Außenreinigung von Gebäuden an. Je nach gebuchter Leistung kommen hierbei unterschiedliche Reinigungsverfahren bzw. Reinigungsmittel zum Einsatz.

2.2. Für die jeweils zu erbringenden Leistungen unterbreitet FassadenEngel dem Kunden vorab ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes mit dem darin festgehaltenen Leistungsumfang und Preis zustande.

2.3. Kalkulationsgrundlage ist jeweils die Bruttofläche, ohne Abzug von Fenster oder Türen.

2.4. Das Herstellen einer optisch/farblich einheitlichen Oberfläche ist nicht geschuldet.

3. Durchführung von Fassaden- und Dachreinigungen

3.1. Hat der Kunde FassadenEngel mit der Reinigungsleistung beauftragt, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Reinigung erfüllt sind. Der Kunde muss insbesondere die Mieter und/oder Bewohner vorab mit einer angemessenen Vorlaufszeit über die Bevorstehenden Reinigungsleistungen informieren.

3.2. Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Genehmigungen vorliegen. Ohne gesonderte Absprache ist der Kunde ferner dafür verantwortlich, dass die zu reinigenden Gebäude bzw. Gebäudeteile mit dem PKW und/ oder LKW erreichbar sind. Ist das Gebäude von der öffentlichen Straße aus zu reinigen, so ist der Kunde dafür verantwortlich, entsprechende Sondergenehmigungen einzuholen, insbesondere Halteverbotsschilder aufzustellen, sofern sich aus dem individuellen Angebot nichts anderes ergibt.

3.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei  der Reinigung Farbabblätterungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

3.4. Die Reinigungen erfolgen nach dem Stand der Technik. Das zur Reinigung benötigte Nutzwasser ist vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Nutzwasseranschluss unmittelbar erreichbar ist.

3.5. Entstehen während der Reinigung einer Fläche Verunreinigungen an anderer Stelle, so ist FassadenEngel grundsätzlich ohne vorherige Absprache nicht verpflichtet, auch diese Stellen zu reinigen. Selbiges gilt für anderweitige Rückstände durch Reinigungsmittel.

3.6. Der Kunde ist ohne gesonderte Vereinbarung verpflichtet, etwaige Rückstände der Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel und Imprägnierungen unverzüglich selbst zu entfernen. Schäden, die aufgrund der Nichtentfernung von Rückständen durch den Kunden entstehen, hat FassadenEngel nicht zu vertreten.

3.7. Ist ein bestimmter Termin für die Reinigung vereinbart worden, so hat der die zuvor ausgeführten Maßnahmen durchzuführen. Sofern der Kunde den Reinigungstermin nicht einhalten kann, hat er FassadenEngel unverzüglich darüber zu informieren.

3.8. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, die dazu führen, dass FassadenEngel seine Arbeiten nicht durchführen kann, so ist FassadenEngel berechtigt einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 30% der Bruttoauftragssumme zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

4. Preise

4.1. Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

4.2. Sofern im Angebot kein Festpreis vereinbart wurde, wird nach tatsächlich geleisteter Arbeit abgerechnet. Der Stundenlohn ergibt sich ebenfalls aus dem jeweiligen Angebot. Weitere Preisfaktoren, insbesondere das verwendete Material und Zubehör werden auf der Rechnung separat ausgewiesen.

4.3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Terminabsprachen und Kündigung

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes bestimmt, grundsätzlich in Textform festzuhalten.

5.2. Die Nichteinhaltung eines Termins geht zu Lasten des Kunden, soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten, insbesondere unterlassener Mitwirkungs- sowie Obliegenheitspflichten durch den Kunden beruht.

5.3. Bei umfangreichen Reinigungsarbeiten wird der voraussichtliche Fertigstellungstermin auf der Auftragsbestätigung notiert. Dieser stellt lediglich eine Schätzung dar. Der tatsächliche Fertigstellungstermin kann sich zeitlich, insbesondere aufgrund von längeren Lieferzeiten, Personalausfall oder sonstigen Umständen, verzögern. FassadenEngel wird den Kunden jedoch unverzüglich informieren, wenn absehbar ist, dass ein Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden kann.

5.4. Der Vertrag kann vom Kunden bis zur Fertigstellung jederzeit gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung kann FassadenEngel die vereinbarte Vergütung verlangen. FassadenEngel muss sich jedoch das anrechnen lassen, was infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart wurde oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen wurde.

5.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

5.6. FassadenEngel ist zum Rücktritt berechtigt, wenn sich vor Ort Tatsachen ergeben, die eine Leistungserbringung entgegen der ursprünglichen Kalkulation wesentlich erschweren oder mit einer erheblichen Beschädigung der Gebäudesubstanz oder anderweitigen Schäden zu rechnen ist.

6. Abnahme und Zahlung

6.1. Die Abnahme der Werksleistung erfolgt durch den Kunden vor Ort direkt nach der Fertigstellung. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine von ihn bevollmächtigte Person, am Tag der Fertigstellung die Leistung abnehmen kann.

6.2. Einmal abgenommene Teile des Werkes können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderungen verlangt werden, soweit keine Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.

6.3. FassadenEngel stellt nach erfolgter Abnahme eine entsprechende Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

7. Mängel & Gewährleistung

7.1. Etwaige Mängel hat der Kunde gegenüber FassadenEngel unverzüglich zu rügen und anzuzeigen.

7.2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte- und fristen.

7.3. Die Gewährleistungsrechte beziehen sich lediglich auf die Reinigungsdienstleistungen. Für bauphysikalische Mängel, insbesondere nicht ausreichende Vordächer, Dachüberstände, Tropfkanten, Fensterbänke sowie horizontal gelegene Flächen hat FassadenEngel nicht einzustehen.

8. Haftungsausschluss/-begrenzung

8.1. FassadenEngel haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet FassadenEngel nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

8.2. Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von FassadenEngel der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

8.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

9. Alternative Streitbeilegung

9.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr

9.2. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Die für das Vertragsverhältnis zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

10.3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem dem Vertrag als Gerichtsstand Halle (Saale) vereinbart.

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - FassadenEngel

Wir reinigen Fassaden & Dächer

Nachhaltige Reinigung von Gebäuden, Wohnhäusern, etc.

0345 / 69 152 180